Kinderrechte im Grundgesetz?
„Kinderrechte“ sollen im Grundgesetz verankert werden – echte Rechte oder ein trojanisches Pferd? Braucht es dies wirklich? Warum sollen Kinder speziell im Grundgesetz erwähnt werden? Wenn sie tatsächlich als Menschen gesehen und respektiert werden, sind sie schon ebenso vertreten wie wir alle. zur Erinnerung: Artikel 3 GG (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Quelle Es bedarf eigentlich nur der tatkräftigen Umsetzung des Grundgesetzes auf alle Menschen in Deutschland durch unsere Regierung –weiterlesen