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Praxis für klassische Homöopathie – Thomas Stapper – Heilpraktiker/Homöopath – Düsseldorf, Dürkheimer Weg 30 – Tel: +492111646565

Praxis für klassische Homöopathie Düsseldorf
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Appell an den Gesunden Menschenverstand

In Petition, Impfen, Influenza
Tagged Coronavirus, covid 19, Impfpflicht

Appell an den Gesunden Menschenverstand der Politiker im Bundestag: Sagen Sie ja zur Demokratie und verhindern Sie die totale Kontrolle der Bevölkerung durch die Bundesregierung!

275.000 Menschen sagen „Nein zu Zwangsimpfungen in Deutschland“! Hören Sie die qualifiziert mahnenden Stimmen im Volk!

3. Mai, 23.25 Uhr: Ich bin begeistert – alleine heute sind von 1:00 Uhr bis jetzt – 23:25 Uhr   55.605 UnterzeichnerInnen hinzugekommen. Der Gesunde Menschenverstand setzt sich durch – Vielen DANK für die vielen positiven Mails. 

>> Zur Petition <<

In einer Woche sind  32.000 neue UnterzeichnerInnen hinzugekommen (3.5. 1:00 Uhr)

Wurde von der Regierung bisher erzählt, es gäbe keine Zwangsimpfungen in Deutschland, frage ich: was sind die vorgenommenen und beabsichtigten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes im Rahmen des Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite?

Hier findet man unter Punkt 16 folgenden Veränderungsvorschlag für das Infektionsschutzgesetz: neben der bisherigen Impfdokumentation nach erfolgter Impfung muss nun auch der serologische Nachweis der Immunität nachgewiesen werden!
„§ 22
Impf- und Immunitätsdokumentation“.
b)
Folgender Absatz 5 wird angefügt:
„(5) Der Serostatus einer Person in Bezug auf die Immunität gegen eine bestimmte übertragbare Krankheit kann durch eine Ärztin oder einen Arzt dokumentiert werden (Immunitätsdokumentation). Die Immunitätsdokumentation muss in
Bezug zur jeweiligen übertragbaren Krankheit folgende Angaben enthalten:
1. Name der Krankheit, gegen die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft Immunität nachgewiesen ist,
2. Datum der Feststellung der Immunität und nach dem Stand der medizinischen
Wissenschaft zu erwartende Dauer der Immunität,
3. Grundlage der Feststellung der Immunität, gegebenenfalls mit Angaben zur
Testmethode,
4. Name und Anschrift der Person, die die Immunität festgestellt hat sowie
5. die Bestätigung in Schriftform oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel durch die Ärztin oder den Arzt, die oder der die Immunität festgestellt hat.“
Quelle

Bereits am 27.3. hat der Bundestag beschlossen, den § 28 Schutzmaßnahmen
des Infektionsschutzgesetzes auszuweiten:

„(1) 1 Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. 2 Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen. 3 Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden. 4 Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.“
Quelle Hervorhebung durch mich

Das bedeutet im Klartext: wenn die Gesundheitsbehörde vermutet, dass Frau Mustermann krankheitsverdächtig sein könnte, dann kann Frau Mustermann sich nicht mehr frei bewegen – und – kann sie zur Sicherheit der Bevölkerung auch aus ihrer Wohnung „entfernt“ werden, da auch die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden kann? Hierzu ist es wichtig, sich die Tragweite der Grundrechteeinschränkungen bewußt zu machen.

Kommentar zu Artikel 13 GG: Gem. Art. 13 Abs. 1 GG ist die Wohnung unverletzlich. Es handelt sich um ein Menschenrecht.

„Im Kern gewährleistet Art. 13 Abs. 1 GG die räumliche Privatsphäre und sichert so die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) in räumlicher Hinsicht. Der Einzelne soll das Recht haben, in seinen Räumen grundsätzlich in Ruhe gelassen zu werden.
„Das gewaltsame Eindringen staatlicher Organe in eine Wohnung und deren Durchsuchung bedeutet regelmäßig einen schweren Eingriff in die persönliche Lebenssphäre des Betroffenen. Der – ebenso wie bei dem elementaren Grundrecht der Freiheit der Person – verstärkte verfassungsrechtliche Schutz gerade der Wohnräume im engeren Sinn entspricht daher dem grundsätzlichen Gebot unbedingter Achtung der Privatsphäre des Bürgers und hängt eng zusammen mit dem Schutz der Persönlichkeitsentfaltung in Art. 2 Abs. 1 GG. Dem Einzelnen soll das Recht, „in Ruhe gelassen zu werden“, in seinen Wohnräumen gesichert werden.“
Quelle

Aber auch genau der § 2 kann eingeschränkt werden! Ist das noch demokratisch? Für ein Recht des Staates bei Epidemie von der manche Ärzte sagen, das Corona die kleine Schwester der Grippe sei!

In den nächsten Tagen soll zusätzlich noch die erweiterte Nachweispflicht eingefügt werden:

„§ 28 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine
Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“
Quelle

Dies bedeutet: wenn man nicht der Glückspilz ist und serologisch die aktuelle Krankheit als natürlich durchlebt nachweisen kann, muss sich impfen lassen und das auch nachweisen, und zwar exakt so, wie in § 22 gefordert. Das wird bald im elektronischen Impfpass sein, den Herr Spahn bald gekoppelt mit der Tracking-App einführen wird.

Spannend ist: es gibt verschiedene Fassungen beim Bundestag: In der 1. Kurzfassung der Änderungsvorschläge für die Koalitionsfraktionen steht noch in der Begründung zum Gesetz:

„Die Bundesregierung hat die epidemische Lage von nationaler Tragweite unverzüglich für beendet zu erklären, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr gegeben sind. In diesem Fall verlieren sämtliche Maßnahmen, die getroffen worden sind, ihre Gültigkeit.“
Quelle
Diese Formulierung ist nicht mehr in der neueren Fassung zum Gesetzentwurf für die Koalitionsfraktionen zu finden!
Quelle

Daher fordern 220.000 Menschen: Erklären Sie die epidemische Lage unverzüglich für beendet!

In allen Entwürfen steht unter

C . Alternativen
Keine.
Quelle

Sehr geehrte Bundestagsabgeordnete: Die aktuelle Covid-19-Epidemie ist faktisch überstanden. Die Zahlen des Robert-Koch-Instituts zeigen das. Hunderte renommierte Ärzte und Wissenschaftler belegen, dass die Politik nun endlich Handeln muss: Den Notstand für Millionen Menschen sofort beenden!

220.000 Menschen sagen „Nein zu Zwangsimpfungen in Deutschland“! Hören Sie die qualifiziert mahnenden Stimmen im Volk!

Ebenso fordern 5 Professoren: „Die Schäden einer Therapie dürfen nicht größer sein als die Schäden der Krankheit“ und sehen die Maßnahmen der Regierung als unverhältnismäßig.
Quelle

An die UnterzeichnerInnen: Vielen Dank für die zahlreichen ermutigenden Worte. Lassen wir diese Bewegung weiter wachsen.

Schreiben auch Sie an Bundestagsabgeordnete Ihre Meinung zu diesem Gesetzentwurf. Nachfolgend die Mailadressen der Fraktionen im Bundestag.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag – fraktion@cducsu.de
SPD-Bundestagsfraktion – direktkommunikation@spdfraktion.de
AfD-Bundestagsfraktion – buerger@afdbundestag.de
FDP-Bundestagsfraktion – dialog@fdpbt.de
Fraktion Die Linke im Bundestag – fraktion@linksfraktion.de
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen – info@gruene-bundestag.de

 

Verlauf der Petition bisher:

Zum > Ursprünglichen Petitionstext

Zum > Update im Februar 2020

Zum > Update 18 April 2020

zum >  Update 25.April 2020

 

Aktuelles von mir gibt es auch bei Telegram: t.me/homeopathy_stapper

 

2020-05-03
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