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Praxis für klassische Homöopathie – Thomas Stapper – Heilpraktiker/Homöopath – Düsseldorf, Henkelstraße 265 – Tel: +492111646565

Praxis für klassische Homöopathie Düsseldorf

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Gesetz zum Schutz vor Infektionen durch antibiotikaresistente Keime (GSIaK)

In Diskussion, Impfen, Masern
Tagged Diskussion, Impfen, Impfpflicht, Masern

Gesetz zum Schutz vor Infektionen durch antibiotikaresistente Keime (GSIaK)

Neues Gesetz zum Schutz vor Infektionen durch antibiotikaresistente Keime (GSIaK)

Die Bevölkerung soll wirksam vor antibiotikaresistenten Bakterien geschützt werden. Das ist das Ziel des GSIaK, dessen Entwurf Sie hier vorliegen haben. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr im Bundestag beschlossen werden.

Der Referentenentwurf sieht vor, dass alle verordnenden Ärzte vor dem Einsatz von Antibiotika deren alternativlose Notwendigkeit nachweisen müssen. Jeder Arzt muss vor dem Einsatz von Antibiotika nachweisen, dass der Patient tatsächlich an einer bakteriellen Infektion erkrankt ist. Der Arzt muss zudem den Nachweis erbringen, dass die Auswahl des Antibiotikums zum Bakterium definitiv die Richtige war.
Der Nachweis ist im Antibiotikaausweis zu dokumentieren. In diesen Ausweis sind schon alle bisher vorgenommenen Gaben an Antibiotika einzutragen. Diese Nachträge sollen bis 1.6.2020 erbracht worden sein. Jeder Patient hat diesen Antibiotikaausweis und damit selbst die genaue Kontrolle über schon erfolgte Antibiotikagaben.

Das Gesundheitsministerium beauftragt und finanziert eine zu bildende unabhängige ständige Antibiotika-Kommission (Stako) damit, eine bundesweite Datenbank anzulegen, in die alle Antibiotika-Verordnungen in anonymisierter Form eingetragen werden müssen. Diese Datenbank ist quelloffen und für jeden interessierten Bürger und Forschungseinrichtungen zugängig. Dies ermöglicht eine unvergleichliche Forschungsmöglichkeit, um einen raschen Rückgang der dramatischen Todeszahlen durch antibiotikaresistente Bakterien zu erreichen. In diese Datenbank soll der Erfolg jeder Antibiotikagabe eingetragen werden. So entsteht schnell eine für Arzt und Patient bessere Sicherheit in der Behandlung von Krankheiten.

Infektionen mit multiresistenten Bakterien gehören zu den ansteckendsten Krankheiten beim Menschen. Es gibt keine Therapie gegen sie – wenn man sie hat kann man sie nur aussitzen und muss sie aushalten und sie können einen sehr sehr bösen Verlauf nehmen – sehr häufig bis zum Tod und deswegen wollen wir gerade die Schwächsten in der Gesellschaft – die Kinder – die Jüngsten davor schützen. Das ist Ziel dieses Gesetzes.

Thomas Stapper

Weiterhin viel Aufklärungsarbeit notwendig

Ärzte, die ihrer Nachweispflicht der Notwendigkeit und dem Beweis des korrekten Einsatzes von Antibiotika nicht nachkommen, werden künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen und müssen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Ein Bußgeld kann auch gegen Institutionen und Hersteller und deren Pharmareferenten verhängt werden, die diesen Nachweis zu umgehen versuchen. Patienten sind hier als beweisende Institution notwendig, wenn es darum geht, dem Arzt seine mangelnde Sorgfaltspflicht nachzuweisen.

Die neuen Regelungen werden durch einen verstärkte Aufklärung der Ärzte und Patienten durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung begleitet. Dafür werden Mittel in Höhe von 5 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt.

Hintergrund

Infektionen durch antibiotikaresistente Keime gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Europaweit wurden im Jahr 2015 insgesamt 33110 Todesfälle gemeldet, davon alleine in Deutschland 2300 Todesfälle. Besonders betroffen von Erkrankung und Tod sind Kinder bis zum 1. Lebensjahr und Menschen ab dem 65. Lebensjahr.

Dieses Gesetz ist notwendig für die Gesunderhaltung der Bevölkerung, da einerseits die Zahl der Toten jährlich steigt und andererseits genauso viele Menschen an diesen Infektionen sterben wie an Influenza, Tuberkulose und HIV/Aids zusammen. Eine Infektion mit antibiotikaresistenten Keimen ist damit anders als vielfach angenommen keine „harmlose Kinder-Krankheit“.

Den besten Schutz vor Erkrankung und Tod bietet daher die drastische Einschränkung und öffentliche Kontrolle der Antibiotika-Verordnungen.

Wissenschaftlicher Hintergrund: The Lancet und Ärztezeitung

weitere Informationen

Forschun&Lehre: Mehr Todesfälle …

Welt.de: Deutschland drohen fast 100.000 Todesfälle durch Superkeime

Der Behördenspiegel stell fest: Zahlreiche Todesfälle durch multiresistente Keime

„Experten der Berliner Charité befürchten, dass 2050 mehr Menschen an multiresistenten Keimen sterben könnten als an Krebs. Die wichtigsten Gegenmaßnahmen: konsequente Hygiene und weniger Antibiotika einsetzen.“ Hier zum ganzen Text

Alternativen zum Gesetz?

Keine gleich wirksamen, da die bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen noch nicht zu einem relevanten Rückgang der Infektionen mit multiresistenten Keimen in Deutschland geführt haben. Neben der vorgesehenen verpflichtenden Konktrolle der Antibiotikaverordnung zum Schutz vulnerabler Gruppen und zur Steigerung des Gesundheitszustandes enthält der Gesetzentwurf der Bundesregierung zahlreiche weitere flankierende Maßnahmen, die insgesamt zu einer Verbesserung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung beitragen sollen.

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung benötigt zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe, die Ärzte und die Bevölkerung regelmäßig und umfassend über das Thema „Antibiotikaresistente Keime“ zu informieren, ab dem Jahr 2020 zusätzlich einen jährlichen Betrag in Höhe von 2 Millionen Euro aus Bundesmitteln. Beim RKI entstehen durch die gesetzlichen Aufgaben, eine Bundesstatistik zum öffentlichen Gesundheitsdienst zu erstellen sowie eine Antibiotikasurveillance umzusetzen, ab dem Jahr 2020 ein Gesamtaufwand von jährlich 530 000 Euro, der unter anderem fünfeinhalb zusätzliche Stellen einschließt. Die Mehraufwände sollen finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 15 ausgeglichen werden. Die gesetzliche Krankenversicherung wird wegen desr verminderten Inanspruchnahme von Antibiotikaausgaben, mit Einsparungen in Milliardenhöhe rechnen können. Gleichzeitig werden Kosten für Krankenbehandlungen in nicht quantifizierbarer Höhe vermieden. In entsprechendem Umfang werden die Träger der Beihilfe entlastet. Die daraus folgenden Minderausgaben im Beihilfebereich des Bundes werden den Versicherten in vermindertem Krankenkassenbeiträgen zu buche schlagen!

 

Erfüllungsaufwand

1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand – Sie werden belohnt mit mehr Gesundheit, da sie als aufgeklärte Menschen Alternativen zum bisherigen Verordnungsverhalten der Schulmedizin finden.

2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Allen Kindertageseinrichtungen in privater Trägerschaft, Kindertagespflegepersonen und Schulen in privater Trägerschaft zusammen entsteht kein Erfüllungsaufwand. Im Gegenteil: es werden insgesamt Kosten durch geringeren Krankenstand und gesündere Kinder eingespart.
Den medizinischen Einrichtungen entsteht durch die Anforderung und Prüfung der vorzulegenden Nachweise sowie durch die Benachrichtigungen des Gesundheitsamts über säumige Ärzte Erfüllungsaufwand in Höhe rund 1,4 Millionen Euro in den Jahren 2020 und 2021 und in den Folgejahren von 120 000 Euro pro Jahr. Der jährliche Erfüllungsaufwand in Höhe von 241 000 Euro wird nach der „One-in-one-out“-Regel der Bundesregierung außerhalb dieses Vorhabens kompensiert. Das Bundesministerium für Gesundheit prüft Entlastungen in anderen Regelungsbereichen.

3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Den Gesundheitsämtern entsteht ein nicht quantifizierbarer Erfüllungsaufwand durch die Anforderung und Prüfung der vorzulegenden Nachweise. Den Gesundheitsämtern entsteht auf Grund des erforderlichen Vorgehens gegen säumige Ärzte und Einrichtungen insbesondere durch Verbotsverfügungen oder Bußgeldverfahren Erfüllungsaufwand in nicht quantifizierbarer Höhe, dem Einnahmen durch Bußgelder in ebenfalls nicht quantifizierbarer Höhe gegenüberstehen.

Weitere Kosten

Für die Träger der privaten Krankenversicherung ergeben sich durch die Einsparungen bei Antibiotika und Krankenhausbehandlungen von Kranken mit Infektionen durch antibiotikaresistente Keime in Höhe von schätzungsweise 4,2 Milliarden Euro und in den Jahren 2022 bis 2024 von rund 2 Milliarden Euro pro Jahr. Diese Einsparungen werden in verminderten Versicherungsbeiträgen ihren Ausdruck finden.

Nähere Einzelheiten  von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und in der Bundesdrucksache – interessant die Kosten für das Gesetz!

14.11.2019: Schwarzer Donnerstag für Deutschland: der Bundestag beschließt die Zwangsimpfung – Wir fallen zurück in die Zeit vor 1945  –  der Staat bestimmt über den Körper des Menschen – Die Würde des Menschen ist doch antastbar! 

24.9.2019: Jetzt werden Ärzte Aktiv: am Klinikum Fürstenfeldbruck ist ein sogenannter Hygienebeauftragter, er kümmert sich darum, dass sich keine gefährlichen Keime im Krankenhaus ausbreiten. Schubert hat die neue „Brucker Antibiotika Resistenz Initiative“, kurz BARI, mitgegründet. Es ist ein Verbund von Klinikärzten, niedergelassenen Medizinern und Apothekern im Landkreis Fürstenfeldbruck, die den den Kampf gegen antibiotikaresistente Bakterien führen.

 

Medienbeiträge zum Thema

Tod – 8 Tage nach nach Masernimpfung

Nun wird es öffentlich: auch geimpfte erkranken an Masern

Angelika Müller – Impfexpertin zum Thema Impfpflicht

Sehenswerter Film zur Impfpflicht und zur engen Verflechtung von Pharmaindustrie und Politik Dokumentarfilm „Impfzwang“ aus dem Jahr 2012

Dr. med. Ruediger Dahlke im Gespräch zum Thema Impfen 5.9.2019

Sie können aktiv werden – hier ein Vorschlag von Libertas & Sanitas

… es gibt zum Thema einen Homöopathieabend

und einen weiteren Beitrag: Homöpathen&Impfen

 

2019-09-08
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Aktuelles

Homöopathie-Abend 22. 03. 2023 – Long COVID – homöopathisch behandeln

C90 – Onlineworkshop am Mi, 19.4.2023

 

 

 

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