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Praxis für klassische Homöopathie – Thomas Stapper – Heilpraktiker/Homöopath – Düsseldorf, Dürkheimer Weg 30 – Tel: +492111646565

Praxis für klassische Homöopathie Düsseldorf
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Faktencheck Zwangsimpfungen in Deutschland

In Impfen, Influenza, Petition
Tagged Coronavirus, covid 19, Impfpflicht

Faktencheck Zwangsimpfungen in Deutschland und Stand der Ermittlung in Sachen Corona-Krise am 31.5.2020

Über 512.000 Menschen sagen NEIN zu Zwangsimpfungen in Deutschland!

>> Zur Petition <<

1. Impfzwang / Impfpflicht in Deutschland

Faktisch bestand bis Oktober 2019 in Deutschland kein Impfzwang. Jeder Mensch konnte sich in Deutschland frei bewegen. Jeder Mensch konnte jederzeit ohne Angabe seines Namens und seines Impfstatus Reisen, Essen gehen, Einkaufen, Theater besuchen und so weiter. Das heißt er konnte sich völlig frei bewegen und im Rahmen des Grundgesetzes handeln.

Diese Freiheit wurde erstmalig am 14.11.2019 durch die Verabschiedung des Masernschutzgesetzes eingeschränkt. Ich verfasste umgehend die Petition: NEIN zu Zwangsimpfungen in Deutschland“. In Arbeitshypothesen beschrieb ich die vermutete Zukunft.
Unter anderem verfasste ich die Hypothese: „Sehr geehrter Herr Steinmeier,
Die Bundesregierung würde mit der Einführung einer Zwangsimpfung nicht nur Eltern und Kinder gegen ihre Überzeugung mit der Spritze verletzen und künstlich krank machen lassen. Sollen Ärzte gezwungen werden, gesunden Menschen Krankheitserreger zu injizieren? Soll ein Polizist gegen sein Gewissen handeln und Kinder mit Eltern zum Arzt zerren? Was würde in der Ausführungsverordnung des Gesetzes stehen?“

Diese noch im November 2019 aufgestellte Hypothese könnte nun Realität werden in Deutschland. Im Rahmen der Corona-Krise treiben unsägliche Verschwörungen von Politikern in Bezug auf den „Killer-Virus“ immer heftigere Eskapaden.

Auf der anderen Seite beschwören Politiker in den Medien, es gebe weder Impfzwang noch eine Impfpflicht in Deutschland und diese sei auch nicht vorgesehen. Das ist die Unwahrheit.

Die faktische Überprüfung der Gesetzesvorgaben und Umsetzung der letzten Monate zeigt ein anderes Bild. Ein Kind ohne Masernimpfung wird von der Betreuung durch eine Tagesmutter oder die Kita, oder den Kindergarten ausgeschlossen.
Und wenn bei der nächsten epidemischen Situation von nationaler Bedeutung ein Impfstoff verfügbar ist, müssen alle Menschen die Impfung oder eine wie auch immer geartete Immunität nachweisen können, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können.

Es ist essentiell, die Definition Impfzwang oder Impfpflicht näher zu betrachten: Herr Spahn meint wohl, die nicht geimpften Menschen hätten ja die Freiheit zu Hause zu bleiben. So kann man das natürlich definieren. Ich definiere die Freiheit zur medizinischen Behandlung – zu jeder Zeit, also ausnahmslos – wie sie im Grundgesetz Artikel 2 niedergeschrieben ist: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“

Schon am 1.3.2020 änderte der Bundestag unter anderem den § 20 des Infektionsschutzgesetztes wie folgt:
„(6) 1Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.
…
(13) 1Wenn eine nach den Absätzen 9 bis 12 verpflichtete Person minderjährig ist, so hat derjenige für die Einhaltung der diese Person nach den Absätzen 9 bis 12 treffenden Verpflichtungen zu sorgen, dem die Sorge für diese Person zusteht.
…
(14) Durch die Absätze 6 bis 12 wird das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“
Quelle

Im § 20 werden „Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe“ beschrieben. Wer kann diese Tatsachen leugnen? Das ist der faktische Impfzwang!

Wir UnterzeichnerInnen fordern den Bundestag auf, die Absätze 6 – 14 aus dem § 20 Infektionsschutzgesetz zu streichen. Damit wäre die öffentliche Aussage – „es gibt keine Zwangsimpfung / Impfpflicht in Deutschland“ richtig.

Bundesgesundheitsminister Spahn läßt nicht locker und hält an Immunitätsausweis fest und will erreichen, dass sich der Deutsche Ethikrat mit seinem Projekt beschäftigt. (Stand 14.5.2020)

„Man werde sich verstärkt mit der Frage beschäftigen müssen, „welche Einschränkungen wann für wen zulässig sind“, sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Quelle

Wir UnterzeichnerInnen fordern von der Politik, auch auf die vorhandenen Alternativen zu Impfungen als Vorbeugung bei epidemischen Situationen zu schauen und in die Gesetzentwicklung mit einzubeziehen.

 

2. Beendigung der epidemische Lage von nationaler Tragweite

Faktencheck: In der Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen hieß es klar: „Die Bundesregierung hat die epidemische Lage von nationaler Tragweite unverzüglich für beendet zu erklären, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr gegeben sind. In diesem Fall verlieren sämtliche Maßnahmen, die getroffen worden sind, ihre Gültigkeit.“
Quelle

Im gesamten Gesetzestext ist diese klare Formulierung nicht zu finden! Das Problem dieses Gesetzes im Allgemeinen ist, dass es eigentlich kein eigenständiges Gesetz mit klar definiertem Text, sondern eine extrem detailreiche Ausweitung der Machtbefugnisse des Bundesgesundheitsministeriums in sämtlichen bestehenden anderen Gesetzen ist. Diese Ausweitung wird dem Leser und sicher auch dem abstimmenden Bundestagsabgeordneten erst dann bewusst, wenn die einzelnen veränderten Gesetzespassagen der jeweils betroffenen Gesetze einem Vorher-Nachher-Vergleich unterzogen werden. Zum Gesetzestext

 

Im Infektionsschutzgesetz wird man schließlich im § 5 fündig. dort steht:
(1) 1Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. 2Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen. 3Die Aufhebung ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.
Quelle

Die Infektionszahlen sind lange herunter. mehr als 99% der Infizierten können eine Infektion mit dem Coronaerreger unbeschadet überstehen. Lediglich multimorbide Menschen sterben.
Ich fordere mit dieser Petition den Bundestag auf, die schwer verlaufenden Fälle genau zu untersuchen zu lassen: Welche Medikation haben die Menschen in den letzten 24 Monaten erhalten? Welche Impfungen haben diese Menschen in den letzten 5 Jahren erhalten? Diese multimorbiden Menschen sollen die beste Gesundheits-Versorgung erhalten. Nicht blinder Aktionismus, sondern allein die Behandlung auf Faktenbasis nach interdisziplinärer Expertise ist die Voraussetzung für Erfolg! Das fehlt im bisherigen Vorgehen der Bundesregierung in der aktuellen Corona-Krise!

Wir Unterzeichner fordern den Bundestag auf, die epidemische Lage von nationaler Tragweite unverzüglich aufzuheben, da die Voraussetzung für ihre Feststellung nicht mehr vorliegt.

 

Heute (31.5.2020 habe ich beide Teile dieser Petition im Petitionsausschuss des Bundestages gestellt:

„Wir UnterzeichnerInnen fordern den Bundestag auf, die Absätze 6 – 14 aus dem § 20 Infektionsschutzgesetz zu streichen. Damit wäre öffentliche die Aussage – „es gibt keine Zwangsimpfung / Impfpflicht in Deutschland“ richtig.“

Diese Petition läuft unter der Nummer: Petitions-ID 111738


und:

„Der Bundestag möge die epidemische Lage von nationaler Tragweite unverzüglich aufheben, da die Voraussetzung für ihre Feststellung nicht mehr vorliegt.“

Diese Petition läuft unter der Nummer: Petitions-ID 111742

Nach der Prozedur der Petitionserstellung folgt der Hinweis: „Vielen Dank. Ihre Petition wird an den Petitionsausschuss weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Petition nur dann veröffentlichen dürfen, wenn sie den Richtlinien entspricht“. Ich werde berichten!

 

Schreiben auch Sie an Bundestagsabgeordnete. Nachfolgend die Mailadressen der Fraktionen im Bundestag.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag – fraktion@cducsu.de
SPD-Bundestagsfraktion – direktkommunikation@spdfraktion.de
AfD-Bundestagsfraktion – buerger@afdbundestag.de
FDP-Bundestagsfraktion – dialog@fdpbt.de
Fraktion Die Linke im Bundestag – fraktion@linksfraktion.de
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen – info@gruene-bundestag.de

ZUR Liste von Abgeordneten 

Verlauf der Petition bisher:

Zum > Ursprünglichen Petitionstext

Zum > Update im Februar 2020

Zum > Update 18 April 2020

zum >  Update 25.April 2020

zum >  Update 6.Mai 2020

zum > Update 14.Mai 2020

 

 

2020-05-31
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